Lexikon
Altersgrenze
gesetzliche Begrenzung der aktiven Berufstätigkeit von Beamten, die mit dem „Erreichen der Altersgrenze“ in den Ruhestand treten; in der Regel bei Vollendung des 65. Lebensjahrs, bei Beamten des Polizeivollzugsdiensts und bei Berufssoldaten am Ende des 60. Lebensjahrs. Bei Hochschullehrern an Universitäten gilt als auslaufende Regelung je nach Landesrecht noch eine Altersgrenze zwischen dem 65. und 68. Lebensjahr. Hochschullehrer, die nach In-Kraft-Treten der neuen Landeshochschulgesetze in Dienst getreten sind, werden nach Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren pensioniert.
Wissenschaft
Immunsystem mit Schlagkraft
Täglich attackieren uns Bakterien und Viren. Doch meist bemerken wir nichts davon, weil unser Immunsystem die Angreifer treffsicher abwehrt.von Gerlinde Felix Als im 18. Jahrhundert in England die Pocken-Epidemie grassierte, beobachtete der Arzt Edward Jenner: Mägde, die mit Kühen zu tun hatten, blieben von der Krankheit...
Wissenschaft
Grüne Metallsammler
Manche Pflanzen können in ihrem Organismus Metalle anhäufen. Diese Eigenschaft ermöglicht es, Metalle zu ernten und zu verwerten.
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