Lexikon
Clausula rẹbus sic stạntibus
[lateinisch, Abmachung unter der Bedingung, dass die Dinge so bleiben]
in den meisten Fällen stillschweigend vorausgesetzte Klausel in einem Vertrag, nach der dieser nur so lange gelten soll, wie die bei seinem Abschluss bestehenden grundlegenden (Geschäfts-, politische) Verhältnisse fortdauern; Geltung der Klausel im Völkervertragsrecht umstritten.
Wissenschaft
News der Woche 28.06.2024
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