Lexikon

Magịster officiorum

[lat. „Ämtermeister“]
eines der höchsten Ämter im spätantiken Röm. Reich, bezeugt seit 320 n. Chr. Der M. o. war Chef der Zentralverwaltung am Kaiserhof u. Protokollchef sowie Mitgl. des kaiserl. Rates (consistorium). Als Vorgesetzter der kaiserlichen Kontrollorgane (agentes in rebus), die auch als Spitzel dienten, wurde der M. o. im 4. Jh. n. Chr. zum mächtigsten Beamten, der auch entscheidenden Einfluss auf die Außen- u. Kirchenpolitik, teilweise auch auf militär. Angelegenheiten nehmen konnte. Der Niedergang des Amtes begann im 5.Jh. n. Chr. im Westen, da die Germanengefahr zum Aufstieg der Heermeister (Magister militum) führte; im oström. Reich blieb der M. o. im diplomat. Verkehr weiterhin bis in das 7. Jh. n. Chr. führend tätig.
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