Lexikon
Dissertatiọn
[
die; lateinisch
]allgemein Erörterung; im Humanismus gelehrte Abhandlung, seit dem 18. Jahrhundert für eine schriftliche wissenschaftliche Arbeit zur Erlangung der Doktorwürde (Inauguraldissertation) gebräuchlich.
Die Dissertation soll eigene Forschungsergebnisse in wissenschaftlich angemessener Form präsentieren. Sie wird durch Gutachter bewertet und mit den Noten „ausgezeichnet“ (summa cum laude), „sehr gut“ (magma cum laude), „gut“ (cum laude) oder „genügend“ (rite) versehen. Um den Doktortitel tragen zu dürfen, besteht nach der sich anschließenden und bestandenen mündlichen Prüfung eine Veröffentlichungspflicht der Dissertation; dies kann durch private Vervielfältigung oder Mikrofiches, durch Verlagsdruck in Buchform, den Abdruck in einer Fachzeitung oder die Bereitstellung in elektronischer Form (im Internet oder auf CD-ROM) geschehen. Pflichtexemplare jeder Dissertation gehen an die jeweilige Universitätsbibliothek sowie an die Deutsche Bibliothek in Frankfurt am Main.
Wissenschaft
Bergbau im All
Start-up-Unternehmen bringen sich in Stellung, um Planetoiden auszubeuten. Diese enthalten riesige Mengen an Platin, Gold und anderen Metallen.
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Wissenschaft
Galaktische Geisterteilchen
Erstmals wurden energiereiche Neutrinos von der Milchstraße gemessen. von RÜDIGER VAAS Es gibt eine neue Karte unserer Welt – sehr unscharf, mit vielen weißen Flecken und Fragezeichen. Aber es zeichnen sich bereits erste Strukturen ab – wie im Nebel noch, doch bald werden wir klarer sehen. Es ist ein Gefühl wie bei der Entdeckung...