Lexikon

Geisel

[
keltisch
]
in älterer Zeit eine Person, die mit ihrem Eigentum und Leben für die Erfüllung von Pflichten einer anderen Person einsteht, im Wirtschaftsleben durch die Einrichtung der schuldrechtlichen Bürgschaft abgelöst. In neuerer Zeit spielte die Geiselnahme im Kriegsrecht noch eine Rolle: als Festnahme von Angehörigen des besetzten Landes zur Verhütung von Angriffen auf die Besatzungsmacht unter Androhung der Tötung der Geiseln. Im 2. Weltkrieg kam es hierbei insbesondere auch im Zusammenhang mit der Partisanenkriegführung zu offensichtlichen Rechtsverstößen. Nach dem Genfer Abkommen vom 12. 8. 1949 ist die Geiselnahme unzulässig. Ausgehend von Lateinamerika, wird von linksgerichteten Untergrundbewegungen zur Erreichung politischer Ziele (z. B. Freilassung gefangener Mitkämpfer) in letzter Zeit immer häufiger eine Art von Geiselnahme vorgenommen; die Geiseln sind meist westliche Diplomaten oder Flugzeugpassagiere; neuerdings ähnliches Vorgehen bei Gewaltverbrechen, besonders bei Banküberfällen, um Herausgabe von Geld, freien Abzug u. a. zu erzwingen. Geiselnahme.
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