Lexikon
Grundfreiheiten
Marktfreiheitenwirtschaftliche Freiheiten im Recht der Europäischen Union (EU); sie berechtigen zum freien Wirtschaftsverkehr zwischen den Mitgliedern der Europäischen Gemeinschaft (EG), um so den gemeinsamen Binnenmarkt zu verwirklichen; der EG-Vertrag nennt vier Grundfreiheiten: Warenverkehrsfreiheit, Personenverkehrsfreiheit, Kapitalverkehrsfreiheitund Dienstleistungsfreiheit.
Maßnahmen, die die Ausübung der Grundfreiheiten beeinträchtigen, z.B. indem sie den nationalen Marktzugang beschränken, sind grundsätzlich rechtfertigungsbedürftig; erlaubt sind sie nur, wenn sie in Hinblick auf die Staatsangehörigkeit nicht-diskriminierend angewendet werden, einem gemeinschaftsrechtlich anerkannten Zweck dienen (u. a. öffentliche Sicherheit) und geeignet und erforderlich für die Zielerreichung sind; die Grundfreiheiten gelten unmittelbar in den Nationalstaaten und bedürfen keiner weiteren Umsetzung; bei neuen Beitrittsländern bestehen Übergangsfristen.
Wissenschaft
Warum Zecken bakterielle Helfer benötigen
Zecken ernähren sich von menschlichem und tierischem Blut und können bei ihren Bissen Krankheitserreger übertragen. Nun haben Forschende einen möglichen Weg gefunden, den Zeckenbestand künftig besser regulieren zu können und damit das Erkrankungsrisiko zu senken. Als Angriffspunkt könnten dabei spezielle Bakterien dienen, die im...
Wissenschaft
Weißt du, wie viel Sternlein stehen?
Es gibt Fragen, denen man ihren wissenschaftlichen Inhalt sofort ansieht. Zum Beispiel: „Ist die Fermi-Quelle 4FGL J1824.2+1231 ein Übergangs-Millisekundenpulsar?“ Das ist übrigens der Titel einer echten wissenschaftlichen Fachpublikation aus dem Jahr 2025, und falls es Sie interessiert: Die Antwort lautet „höchstwahrscheinlich...