Lexikon

Interssenausgleich

durch Verhandlung erreichtes Abkommen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat (bei mindestens 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern) über zukünftige Betriebsänderungen wie Einschränkungen, Zusammen- oder Stillegung von Teilen oder des gesamten Betriebes gemäß Betriebverfassungsgesetz; wird schriftlich niedergelegt. Im Interessenausgleich werden Ablauf und Umfang der Änderungen sowie Ausgleichsmaßnahmen für die betroffenen Arbeitnehmer geregelt.
Wissenschaft

Die Blumen der Arktis

Arktische Pflanzen haben beeindruckende Strategien entwickelt, um unter extremen Bedingungen zu überleben – und sie verändern sich weiter, als Reaktion auf ein wärmeres Klima. von MARLENA ABRIL WEGNER Weiße, endlose Landschaften aus Eis und Schnee, gefrorene Meere – eine kalte Wüste. Das ist das Bild, das viele Menschen mit der...

Wissenschaft

Haben kleine Sterne besondere Planeten?

Wie erdähnlich könnten die Welten um die vielen stellaren Winzlinge des Weltalls sein? Hinweise dazu hat nun der analytische Blick des Webb-Teleskops auf die planetenbildende Scheibe eines sehr massearmen Jung-Sterns geliefert. Sie enthält demnach viele kohlenstoffhaltige Verbindungen und offenbar wenig sauerstoffhaltige Gase....

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