Lexikon

Krankengeld

eine Leistung der sozialen Krankenversicherung mit dem Zweck, den durch die Arbeitsunfähigkeit ausfallenden Lohn zu ersetzen. Der Versicherte erhält 70% des Regellohns; das entgangene regelmäßige Nettoarbeitsentgelt darf jedoch nicht überschritten werden. Die Leistungsdauer ist bei Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit auf 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren von Beginn der Arbeitsunfähigkeit an beschränkt. Tritt während dieser Zeit eine weitere Krankheit hinzu, wird die Leistungsdauer nicht verlängert. Bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts, Beziehung von anderen Leistungen wie Arbeitslosengeld, Übergangsgeld u. a. ruht das Krankengeld.
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Wissenschaft

Computer überall

„Computus“ – so heißt das Buch, in dem der Mittelalterhistoriker Arno Borst erklärt, dass Leute, die ihre Texte auf einem Computer schreiben und Geld von einem Konto abheben, Dinge nutzen, deren Bezeichnungen von dem Ausdruck „computus“ abstammen, der zugleich uralt und vielseitig ist. Bereits in der Antike erfassten die Menschen...

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Wissenschaft

Weltraumgestützte Solarenergie: Eine gute Idee?

Solarenergie ist eine tolle Sache – wenn da nicht die lästigen Wolken wären. Und die Nächte. Wie wäre es also, wenn man die Solarpaneele nicht auf der Erde, sondern im sonnigen Weltraum installieren würde und die Energie von dort aus zur Erde schickt? Man könnte riesige Solarkraftwerke in einer geostationären Umlaufbahn 36.000...

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