Lexikon
Krankengeld
eine Leistung der sozialen Krankenversicherung mit dem Zweck, den durch die Arbeitsunfähigkeit ausfallenden Lohn zu ersetzen. Der Versicherte erhält 70% des Regellohns; das entgangene regelmäßige Nettoarbeitsentgelt darf jedoch nicht überschritten werden. Die Leistungsdauer ist bei Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit auf 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren von Beginn der Arbeitsunfähigkeit an beschränkt. Tritt während dieser Zeit eine weitere Krankheit hinzu, wird die Leistungsdauer nicht verlängert. Bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts, Beziehung von anderen Leistungen wie Arbeitslosengeld, Übergangsgeld u. a. ruht das Krankengeld.
Wissenschaft
Tobias Erb
(*1979) ist Biochemiker am Max-Planck-Institut für terrestrische Mikrobiologie in Marburg. Mit seiner Forschungsgruppe untersucht er Stoffwechsel-Mechanismen. Der Fokus liegt dabei auf der Umwandlung von Kohlendioxid durch Bakterien, Algen und Pflanzen – und wie sich dieser Prozess synthetisch verbessern lässt.
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Wissenschaft
Mensch veränderte Atmosphäre schon im 19. Jahrhundert
Durch die Verbrennung fossiler Rohstoffe setzen wir Menschen große Mengen an Treibhausgasen frei und verändern dadurch das weltweite Klima. Doch ab wann hatten diese Emissionen erstmals messbare Einflüsse auf das Klimasystem? Dieser Frage haben sich Forschende nun mithilfe einer Modellsimulation genähert. Hätten die Menschen...
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