Lexikon
Piraterie
[
Seeraublateinisch
]das gewaltsame Vorgehen, um sich eines fremden Schiffs in räuberischer Absicht zu bemächtigen (Ausplünderung). Piraten konnten seit alters her mit dem Tod bestraft werden, unabhängig von ihrer Nationalität. In einem übertragenen Sinn wurde auch ein für unerlaubt gehaltener Akt der Seekriegführung als Piraterie bezeichnet (U-Boot-Krieg), der hierfür Verantwortliche jedoch als Kriegsgefangener behandelt.
Seit Mitte der 1990er Jahre nehmen Piratenangriffen auf Handelsschiffe wieder zu. Die meisten Überfälle ereignen sich in den Hoheitsgebieten Somalias (Golf von Aden), Nigerias (Niger Delta) und in den Küstengewässern Indonesiens. Nach dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1982 sind alle Staaten ermächtigt auf hoher See Piratenschiffe aufzubringen, die Besatzung zu verhaften und die Ware zu beschlagnahmen. In nationalen Hoheitsgewässern unterliegt die Verfolgung der jeweiligen Staatsgewalt. In Deutschland sind die Bundespolizei und der Zoll für die Pirateriebekämpfung zuständig. Problematisch sind Piratenangriffe in Hoheitsgewässern von failed states wie Somalia, in denen es keine effektive Regierungsgewalt gibt. Luftpiraterie
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