Lexikon

Rezeptin

Rechtsgeschichte
An-, Auf- oder Übernahme, besonders von Rechtsvorschriften einer anderen Rechtsgemeinschaft; als solche bedeutsam u. a. die Rezeption des römischen Rechts des Corpus juris civilis in der Bearbeitung durch die Postglossatoren, des kanonischen Rechts des Corpus juris canonici, aber auch des Lehnrechts der langobardischen Libri feudorum als maßgebendes Recht des europäischen Kontinents um die Wende des Mittelalters zur Neuzeit. Diese Rezeption war ein langsamer gewohnheitsrechtlicher Vorgang der Gerichtspraxis, wird aber für das römisch-deutsche Reich nach dem Jahr der Errichtung des Reichskammergerichts (1495) datiert, in dessen Gerichtsordnung die Anwendung des gemeinen Rechts vorgeschrieben wurde.
hossenfelder_02.jpg
Wissenschaft

Sind Quantentechnologien gefährlich?

Physik kann gefährlich sein. Das hat die Welt beispielsweise mit der Entwicklung der Atombombe auf die harte Tour gelernt. Schon lange gibt es deshalb internationale Regelungen und Abkommen, um die Nutzung von Kernwaffen einzuschränken. Seit Kurzem sorgt man sich in der Verteidigungspolitik aber auch um die Gefahren eines anderen...

HyImpulse
Wissenschaft

Deutsche Durchstarter

Auch in Deutschland entstehen reihenweise Raumfahrt-Start-ups, deren Innovationen die Ära des New Space einleiten: mit Hybrid-raketen, 3D-Druckern im All und orbitalen Verkehrsprognosen. von ALINA WOLF Wer New Space hört, denkt wahrscheinlich sofort an die USA oder vielleicht China. Kein Wunder, denn amerikanische Unternehmen wie...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon