Lexikon

Rezeptin

Rechtsgeschichte
An-, Auf- oder Übernahme, besonders von Rechtsvorschriften einer anderen Rechtsgemeinschaft; als solche bedeutsam u. a. die Rezeption des römischen Rechts des Corpus juris civilis in der Bearbeitung durch die Postglossatoren, des kanonischen Rechts des Corpus juris canonici, aber auch des Lehnrechts der langobardischen Libri feudorum als maßgebendes Recht des europäischen Kontinents um die Wende des Mittelalters zur Neuzeit. Diese Rezeption war ein langsamer gewohnheitsrechtlicher Vorgang der Gerichtspraxis, wird aber für das römisch-deutsche Reich nach dem Jahr der Errichtung des Reichskammergerichts (1495) datiert, in dessen Gerichtsordnung die Anwendung des gemeinen Rechts vorgeschrieben wurde.
Fischer_NEU_02.jpg
Wissenschaft

Kafkas Schloss als Atom

In dieses Jahr fällt der 100. Todestag von Franz Kafka, der in den Medien ausführlich gefeiert wird. Hier soll es riskiert werden, den Dichter in Verbindung mit der Naturwissenschaft zu sehen, auch wenn das zunächst wenig Erfolg zu versprechen scheint. Es soll um den unvollendeten Roman „Das Schloss“ gehen, der in den frühen...

Computertomografie
Wissenschaft

Photonenzähler und Dunkelfelder

Mit trickreichen neuen Techniken für die Computertomografie ermöglichen Forscher einen einzigartig scharfen Blick in den menschlichen Körper und sammeln wertvolle Informationen, die für die Mediziner bei der Diagnose von Erkrankungen bislang unzugänglich waren. von RALF BUTSCHER Es herrschte Feierlaune an der Uniklinik Mainz, als...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon