Lexikon

Schwerbehinderte

Personen, die körperlich, geistig oder seelisch behindert und wegen der Behinderung in ihrer Erwerbsfähigkeit nicht nur vorübergehend um wenigstens 50% gemindert sind. Das Vorliegen der Behinderung und der Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit werden auf Antrag durch die Versorgungsämter festgestellt, die hierüber ggf. einen Ausweis erteilen. Schwerbehinderte genießen besonderen Schutz und Förderung im Arbeitsleben. Nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter vom 27. 9. 2000 müssen Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen wenigstens 5% Schwerbehinderte beschäftigen, andernfalls ist eine monatliche Ausgleichsabgabe von bis zu 260 Euro zu entrichten für jeden nicht beschäftigten Schwerbehinderten. Schwerbehinderte haben ferner besonderen Kündigungsschutz, steuerliche Vorteile, bei besonders schweren Behinderungen auch verbilligte Beförderung im öffentlichen Personenverkehr, Rundfunkgebührenfreiheit u. a. Die Rechtsgrundlage bildet das Sozialgesetzbuch, neuntes Buch, vom 19. 6. 2001.
Magellan, Sonde, Venus
Wissenschaft

Venus immer noch feurig

Neue Auswertungen alter Radardaten legen nahe: Auf unserer Nachbarwelt quoll noch vor drei Jahrzehnten Lava aus Vulkanen heraus. Die Venus könnte sogar aktiver sein als die Erde. von THORSTEN DAMBECK Anders als der Mars ist die Venus dauerhaft in eine dicke Schicht aus Wolken gehüllt. Jahrhundertelang konnte deshalb kein Fernrohr...

künstliche Intelligenz
Wissenschaft

KI-Sprachmodelle zeigen politisch linke Tendenzen

KI-Anwendungen wie ChatGPT und Co. können zur politischen Meinungsbildung beitragen. Doch wo stehen sie selbst politisch? Eine Studie hat nun 24 große Sprachmodelle verschiedenen Tests zur politischen Orientierung unterzogen. Demnach tendieren die meisten dieser Künstlichen Intelligenzen zu linken und libertären Positionen. KI-...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon