Lexikon
Treu und Glauben
allgemeiner Rechtsgrundsatz, nach dem im Rechtsleben gegenseitiges Vertrauen geschützt, aber auch vorausgesetzt wird und seine Verletzung u. U. zum Rechtsverlust führt. Besonders schreiben §§ 157 und 242 BGB vor, dass Verträge so auszulegen bzw. Schuldverhältnisse so zu erfüllen sind, wie Treu und Glauben es erfordern. Wegen Verletzung von Treu und Glauben ist auch eine Rückwirkung von Gesetzen verboten. – Der Grundsatz von Treu und Glauben wird im schweizerischen Zivilrecht (Art. 2 Abs. 1 ZGB) ausdrücklich als Hauptgrundsatz des Rechts bezeichnet. – In Österreich enthält entsprechende Regelungen § 863 ABGB.
Wissenschaft
Autarke Mikroroboter im Schwarm
Sie sind nur rund einen Millimeter klein, können sich aber selbstständig durchs Wasser bewegen, miteinander kommunizieren und sich zu größeren Kolonien zusammentun: Die Rede ist nicht von Lebewesen, sondern von neuartigen Mikrorobotern. Die an der TU Chemnitz entwickelten „Smartlets“ erzeugen ihre Energie mithilfe winziger...
Wissenschaft
Die Musik der Sphären
Harmonice mundi“ – Fünf Bücher über die Harmonik der Welt hat Johannes Kepler im frühen 17. Jahrhundert verfasst und dabei vor allem geometrische Formen im Auge gehabt. Der Astronom gewann darüber hinaus die Überzeugung, dass die Planeten bei ihrer Umkreisung der Sonne Töne erzeugen, deren Klang er nach dem Vorbild des Pythagoras...