Lexikon

Unterhaus

im deutschen Sprachgebrauch übliche Bezeichnung für das House of Commons, die zweite Kammer des britischen Parlaments. Die Mitglieder des Unterhauses (z. Z. 646) gehen aus allgemeinen Wahlen nach dem Mehrheitswahlrecht hervor. Das Unterhaus hat die Entscheidung über Gesetzgebung und Staatshaushalt; ihm ist die Regierung verantwortlich. Die Legislaturperiode beträgt fünf Jahre; doch kann der Premierminister das Unterhaus jederzeit vorzeitig durch die Krone auflösen lassen. Präsident des Unterhauses ist der Speaker. Als besondere Kammer des Parlaments besteht das Unterhaus seit dem 14. Jahrhundert. Gegenüber der ersten Kammer, dem Oberhaus, hat es seit dem 17. Jahrhundert ständig an Gewicht gewonnen; heute hat das Oberhaus nur noch geringe Rechte. Der Kreis der Wahlberechtigten zum Unterhaus ist seit 1832 durch mehrere Reformgesetze immer mehr erweitert worden; 1918 erhielten auch die Frauen das Wahlrecht. Im 20. Jahrhundert hat sich die Regel herausgebildet, dass der Premierminister Mitglied des Unterhauses sein muss.
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