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Die private Krankenversicherung
Rund 15 Millionen Deutsche sind Mitglied einer privaten Krankenversicherung (PKV). Tendenz leicht steigend. Die Wahlmöglichkeit zur privaten Krankenversicherung hat allerdings nicht jeder: Als Mitglieder werden nur Beamte, Selbstständige und Freiberufler sowie Angestellte mit einem Monatsbruttoeinkommen über Die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung orientieren sich am Einkommen des Versicherten. Sie werden allerdings nur bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe erhoben - derzeit bis zu einem Brutto-Gehalt von monatlich 3.562,50 Euro (Stand Januar 2006). Das über dieser Beitragsbemessungsgrenze liegende Einkommen ist beitragsfrei. Alle anderen sind gesetzlich krankenversichert - können jedoch private Zusatzversicherungen abschließen.
Was bestimmt die Beitragshöhe bei den privaten Krankenversicherungen?
Bei der privaten Krankenversicherung sind die Beitragssätze unabhängig vom Einkommen. Sie richten sich nach Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand und dem gewählten Tarif. Wer mehr Leistung haben will, muss mehr zahlen. Wie in der gesetzlichen, so zahlt auch in der privaten Krankenversicherung der Arbeitnehmer 50% der monatlichen Beiträge, die andere Hälfte übernimmt der Arbeitgeber. Im Übrigen gilt das Kostenerstattungsprinzip, das heißt, der Versicherte ist Vertragspartner der Ärzte und Krankenhäuser und zahlt die Rechnungen bis zu den vertraglich vereinbarten Aufwendungen selbst. Je höher der festgelegte Selbstbehalt des Mitglieds - meist zwischen 200 und 500 Euro im Jahr -, desto niedriger sind die Beiträge. Für Familienmitglieder müssen eigene Versicherungen abgeschlossen werden.
Was verlangt die PKV für die Mitgliedschaft?
Vor Vertragsabschluss verlangt die private Versicherung die individuelle Krankengeschichte. Je schwerwiegender die Vorerkrankungen sind, desto kostspieliger wird der Tarif. Der gilt dann aber immer, denn die privaten Versicherungen können einmal vereinbarte Leistungen nicht kürzen. Bei besonders schweren Vorerkrankungen und ab einem Alter von 55 Jahren ist ein Wechsel zur PKV in der Regel nicht möglich. Ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung zur gesetzlichen Krankenkasse ist nur in Ausnahmefällen - z. B. bei einem Statuswechsel durch Arbeitslosigkeit oder dauerhaft verringertem Einkommen - möglich.
Was leistet die private Krankenversicherung?
Gegenüber den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bietet die PKV ein deutlich erweitertes Leistungsspektrum, das allerdings auch bezahlt wird. Im Einzelnen sind das:
- freie Arztwahl unter allen Ärzten und Chefärzten
- Arztwechsel ohne Überweisung möglich
- freie Krankenhauswahl
- Ein- oder Zweibettzimmer
- Krankentagegeld bis zur Höhe des Nettoeinkommens möglich
- Heilpraktikerleistungen meist inbegriffen
- Erstattung aller notwendigen Medikamente
- Erstattung der Kosten für Kontaktlinsen und hochwertige Brillengläser sowie -gestell
- Erstattung von notwendigen Hörgeräten, Sehhilfen und Kunstgliedern
- Erstattung der Kosten für Zahnersatz zwischen 50% und 90% (je nach Tarif)
- Erstattung der Behandlungskosten im Ausland
Was bedeutet das Bonus-System?
Die privaten Krankenversicherungen "belohnen" gesunde Mitglieder mit einem Jahresbonus. Wer Leistungen nicht in Anspruch nimmt bzw. wessen Behandlungs-Kosten nur bis zur Höhe des Selbstbehalts reichen, der erhält einen Teil seiner Beiträge zurück. Je nach Tarif und festgelegter Selbstbeteiligung, können das mehrere Hundert Euro im Jahr sein.
Sie wissen noch nicht, welche Form der Krankenversicherung für Sie die Richtige ist? Informationen über Vor- und Nachteile der beiden Versicherungsformen finden Sie hier.