Rund um den Zahn
Aufgaben und Tätigkeiten
Angst vor dem Zahnarzt kennt fast jeder. Dabei haben die modernen zahnmedizinischen Methoden der Behandlung heute viel von ihrem Schrecken genommen. Zudem begreifen Zahnärzte heute die Vorbeugung von Krankheiten und die Zahnpflege ihrer Patienten mehr und mehr als ihre ureigenste Aufgabe. Natürlich behandeln Zahnärzte auch Karies und Parodontose, ersetzen fehlende oder kranke Zähne durch Brücken und Kronen oder führen kleinere Operationen durch.
Arbeitsfelder und Arbeitsmarktchancen
Die Kassenzahnarztpraxis wird auch in Zukunft und trotz steigender Zahnärztezahlen das wichtigste Berufsfeld von Zahnärzten sein. Das Studium der Zahnheilkunde ist ein reines Fachstudium, das kaum eine Ausgangsposition für berufliche Mobilität bietet.
Weiterbildungsmöglichkeiten
Spezialisierungsmöglichkeiten sind die insgesamt vierjährige Weiterbildung zum Zahnarzt für Kieferorthopädie und zum Zahnarzt für Oralchirurgie und nach Abschluss eines Zusatzstudiums der Medizin die Ausbildung zum Facharzt für Kiefer- und Gesichtschirurgie. Andere weiterführende Studiengänge sind Gesundheitswissenschaften und Sozialmedizin sowie Medizinische Informatik. Erstrebenswert kann auch die eigene Praxis sein.
Ähnliche Berufsbilder und Synonyme
Verwandte Berufe sind der Kieferorthopäde, der Zahntechnker oder der Allgemeinarzt.
Voraussetzungen und Fähigkeiten
Zulassungsvoraussetzung zum Studium ist die allgemeine Hochschulreife. Achtung, es bestehen Zulassungsbeschränkungen. Bis zur Zahnärztlichen Vorprüfung muss der Nachweis des Kleinen Latinums bzw. die erfolgreiche Teilnahme an einem Kurs über Medizinische Terminologie erbracht werden. Der angehende Zahnarzt sollte außerdem über eine gehörige Portion Einfühlungsvermögen verfügen, denn er hat immer wieder mit Patienten zu tun, deren Angst er zunächst mildern muss.
Ausbildung
Das Studium der Zahnmedizin bereitet auf den Beruf des Zahnarztes vor. Es gliedert sich in einen vorklinischen und einen klinischen Abschnitt. Ersterer vermittelt das theoretische Wissen, im zweiten Teil steht die praktische Anwendung im Vordergrund. Nach Erteilung der Approbation ist der Zahnarzt praktisch oder wissenschaftlich tätig. Eine weitere zweijährige Tätigkeit als Assistent in einer Klinik oder Praxis ist für die Zulassung durch die gesetzlichen Krankenkassen erforderlich. Die gesamte Studiendauer beträgt fünf bis sieben Jahre.