Wahrig Fremdwörterlexikon
kapitulieren
ka|pi|tu|lie|ren 〈V.〉
[< frz. capituler »bezügl. eines Vertrages (bes. eines Übergabevertrages) verhandeln« < mlat. capitulare »über einen Vertrag (bzw. über dessen Hauptpunkte) verhandeln«] 1 〈früher〉
eine Kapitulation (1) abschließen
2 〈allg.〉
eine Kapitulation (2) vereinbaren, sich ergeben
3 〈fig.〉
zu streiten, zu argumentieren aufhören, aufgeben
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