Wahrig Fremdwörterlexikon

Patent

Pa|tnt
n.; (e)s, e
1 allg.
Urkunde
1.1
Urkunde über die Ernennung von Beamten u. Offizieren;
Offiziers~
1.2
Urkunde über ein verliehenes Recht, z. B. zur alleinigen Benutzung einer Erfindung;
ein ~ verleihen, erhalten
2 schweiz.
Erlaubnis zur Ausübung gewisser Berufe od. Betätigungen;
Fischer~, Gastwirtschafts~, Musizier~
[< lat. (littera) patens »(landesherrl.) offener Brief«; zu patens »offen stehend, offen«]

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