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20. Oktober 1982  -  Die Bundesregierung beschließt eine Visumspflicht ...

Die Bundesregierung beschließt eine Visumspflicht für Ausländer, die für mehr als drei Monate in die Bundesrepublik einreisen wollen. Die Neuregelung soll verhindern, dass Ausländer als Touristen einreisen, dann aber eine längerfristige Erwerbstätigkeit aufnehmen. Die Visumspflicht gilt nicht für Bürger der EG-Staaten und einiger anderer Länder.

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