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5. Juli 1917  -  Die Polizeibehörden weisen in Anbetracht ...

Die Polizeibehörden weisen in Anbetracht der bevorstehenden Kartoffelernte noch einmal eindringlich darauf hin, dass es Landwirten verboten sei, Kartoffeln an private Abnehmer zu verkaufen. Die diesbezügliche Verordnung des Bundesrats geht auf den 26. Juni 1916 zurück.

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