Lexikon

Arbeitskampf

die von den Parteien des Arbeitslebens vorgenommene Störung des Arbeitsfriedens, um durch einen Druck auf den Gegner ein bestimmtes Ziel zu erreichen oder zu proklamieren; in erster Linie mit dem Ziel, den Willen des Sozialpartners als Vertragskontrahenten zu beugen, um Bewilligung der angestrebten Arbeitsbedingungen eines Tarifvertrages oder einer Betriebsvereinbarung zu erreichen, aber auch um einzelne Maßnahmen zu erzwingen, z. B. Entlassung eines missliebigen Arbeitnehmers; auch Bedrängung des Gegners durch Unterstützung im Kampf stehender anderer Arbeitnehmer oder Arbeitgeber (Sympathiestreik), ebenso, um einen Druck auf den Dritten oder die Staatsgewalt (politischer Streik) auszuüben.
Anwendungen, Gehirn, Informationen
Wissenschaft

Rechnen wie das Gehirn

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Wissenschaft

Warum vergessen wir auf dem Weg von einem Zimmer ins andere?

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