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Ein Überblick über die großen Gewerkschaften
In den 1860er Jahren wurden die ersten deutschen Gewerkschaften gegründet, die damals Arbeitervereine genannt wurden. Sie gewannen nur langsam an Bedeutung und konnten gegen Ende des Jahrhunderts den Abschluss von Tarifverträgen erreichen. Als berufene Vertretungen der Arbeitnehmerschaft wurden sie zum ersten Mal im Zusammenhang mit dem Hilfsdienstgesetz 1916 vom Staat anerkannt, von den Arbeitgebern im Zusammenhang mit der Gründung der Zentralarbeitsgemeinschaft im November 1918. Der entscheidende Schritt zu ihrer heutigen Stellung war die Schaffung eines besonderen Tarifrechts im Jahr 1918 und damit die Übertragung der Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen auf die Vereinbarungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern.
DGB - Deutscher Gewerkschaftsbund
Gründung: 1949
Mitglieder 2002: 7.700.012
Aufgaben: Der Deutsche Gewerkschaftsbund fasst als
Spitzenorganisation alle Gewerkschaften zu einer wirkungsvollen Einheit zusammen
und nimmt ihre gemeinsamen Interessen in der Wirtschafts-, Sozial- und Kulturpolitik
wahr. Er koordiniert die gewerkschaftlichen Aktivitäten. Als Dachverband
schließt er keine Tarifverträge ab.
Er arbeitet auf internationaler
Ebene im Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) und im Internationalen
Bund Freier Gewerkschaften (IBFG) mit und vertritt die deutsche Gewerkschaftsbewegung
bei internationalen Institutionen wie der EU und der UNO.
Für
den DGB gilt das Prinzip der Einheitsgewerkschaft. Er ist wie seine
Mitgliedsgewerkschaften pluralistisch und unabhängig, aber keineswegs
politisch neutral. Er bezieht Position im Interesse der Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer.
Die Mitgliedsgewerkschaften des DGB handeln mit den
Arbeitgebern Tarifverträge, u. a. zu Einkommen, Arbeitszeiten undUrlaub
aus. Im Falle eines Arbeitskampfes organisieren sie den Streik und zahlen
den Mitgliedern Streikunterstützung.
Sie helfen bei der Gründung
von Betriebsräten, unterstützen die Beschäftigten bei betrieblichen
Konflikten und vertreten sie bei Streitigkeiten mit ihrem Arbeitgeber. Gewerkschaftsmitglieder
genießen kostenlosen Rechtsschutz.