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Freiheitsberaubung

vorsätzliche und rechtswidrige Entziehung der persönlichen Freiheit eines Menschen (z. B. durch Einsperren); strafbar nach §239 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe; zu unterscheiden von Menschenraub, Entführung. In
Österreich
geregelt in §99 StGB, in der
Schweiz
in Art. 182 StGB.

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