Lexikon

Landesrecht

das in Bundesstaaten geltende Recht der (Bundes-)Länder (im Gegensatz zum Bundesrecht des Gesamtstaats). In Deutschland haben die Länder nach Art. 70 GG das Recht zur Gesetzgebung, soweit der Bund nicht die ausschließliche Gesetzgebung hat (Art. 73 GG) oder von der konkurrierenden Gesetzgebung Gebrauch macht. Die Zuständigkeiten der deutschen Länder sind heute auf dem Gebiet der Verwaltung größer als im Bereich der Gesetzgebung. In Österreich sind Gesetzgebung und Vollziehung der Länder in Art. 95 ff. der Bundesverfassung geregelt. Landrecht.
Rekonstruktion eines Grabes mit Grabbeigaben
Wissenschaft

Im Zentrum der frühen Kelten-Dynastien standen Frauen

Die Kelten lebten einst in weiten Teilen West- und Mittelosteuropas. Die Eliten ihrer Gesellschaften wurden dabei offenbar von Frauen dominiert, wie Archäologen anhand von DNA-Spuren aus Grabhügeln in Baden-Württemberg herausgefunden haben. Die Macht war demnach in matrilinearen Dynastien organisiert. Die Ergebnisse geben...

Lithium
Wissenschaft

Lithium von hier

Für die Energiewende benötigt Europa eine riesige Zahl wiederaufladbarer Batterien. Forscher erschließen neue Quellen für das benötigte Lithium.

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