Lexikon
Landesrecht
das in Bundesstaaten geltende Recht der (Bundes-)Länder (im Gegensatz zum Bundesrecht des Gesamtstaats). In Deutschland haben die Länder nach Art. 70 GG das Recht zur Gesetzgebung, soweit der Bund nicht die ausschließliche Gesetzgebung hat (Art. 73 GG) oder von der konkurrierenden Gesetzgebung Gebrauch macht. Die Zuständigkeiten der deutschen Länder sind heute auf dem Gebiet der Verwaltung größer als im Bereich der Gesetzgebung. – In Österreich sind Gesetzgebung und Vollziehung der Länder in Art. 95 ff. der Bundesverfassung geregelt. Landrecht.
Wissenschaft
Süßes ohne Reue
Wer auf Zucker verzichten will, greift häufig zu Lightprodukten mit Süßstoffen. Aber sind das tatsächlich gesündere Alternativen? von CAROLIN SAGE Unsere Beziehung zu Zucker ist ambivalent. Süßspeisen sind nicht nur fester Bestandteil unserer Ernährung, sondern auch unserer Kultur. Was wäre der Advent ohne Lebkuchen und...
Wissenschaft
Totgesagte leben länger
Mikroprozessoren entstehen schon seit Jahrzehnten mit derselben Basistechnologie. Und die ist allen Unkenrufen zum Trotz noch lange nicht ausgereizt. von Michael Vogel Manchmal braucht es etwas sehr Großes, um etwas sehr Kleines zu erschaffen. Zum Beispiel bei Mikroprozessoren: Moderne Halbleiterfabriken bedecken eine Fläche, die...
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