Lexikon
Landesrecht
das in Bundesstaaten geltende Recht der (Bundes-)Länder (im Gegensatz zum Bundesrecht des Gesamtstaats). In Deutschland haben die Länder nach Art. 70 GG das Recht zur Gesetzgebung, soweit der Bund nicht die ausschließliche Gesetzgebung hat (Art. 73 GG) oder von der konkurrierenden Gesetzgebung Gebrauch macht. Die Zuständigkeiten der deutschen Länder sind heute auf dem Gebiet der Verwaltung größer als im Bereich der Gesetzgebung. – In Österreich sind Gesetzgebung und Vollziehung der Länder in Art. 95 ff. der Bundesverfassung geregelt. Landrecht.
Wissenschaft
Troja und die Spur des Goldes
Vor 4500 Jahren tauschten die Mächtigen der Welt Güter, Ideen und – das zeigen jüngste Forschungen – jede Menge Gold.
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Wissenschaft
Gesundheitsprognose per KI
Welches Risiko haben wir aufgrund unserer gesundheitlichen Vorgeschichte für Krankheiten wie Krebs, Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen? Antworten darauf könnte ein neues KI-Modell namens Delphi-2M liefern. Basierend auf ähnlichen Algorithmen wie große Sprachmodelle soll es anhand von Informationen zu Vorerkrankungen und...
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