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Reichsstände

die im Reichstag des römisch-deutschen Reichs vertretenen Personen oder Korporationen, die zur Abgabe einer Virilstimme berechtigt waren. Man unterscheidet zwischen geistlichen (geistliche Kurfürsten, Erzbischöfe, Bischöfe, Äbte der Reichsabteien) und weltlichen Reichsständen (weltliche Kurfürsten, Fürsten [Herzöge, Landgrafen, Markgrafen], Reichsstädte). Seit der Reformation unterschied man auch nach katholischer und evangelischer (lutherischer) Konfession, seit dem Westfälischen Frieden kamen die Reformierten hinzu.

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