Lexikon

Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen

ABM
aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit geförderte Maßnahmen zur Schaffung von Arbeitsplätzen, die für eine begrenzte Zeit, in der Regel 1 Jahr, mit Arbeitslosen besetzt werden sollen, wobei schwer Vermittelbare wie ältere, behinderte und Langzeitarbeitslose den Vorzug haben. Die Arbeit sollte gemeinnützig und zusätzlich sein, d. h. nicht mit bestehenden Arbeitsplätzen konkurrieren. Abgespecktes Ziel ist seit 2004 die Ermöglichung einer zumindest befristeten Beschäftigung in ungünstigen Teilarbeitsmärkten. Die Arbeitslosen werden meist in sog. Beschäftigungsgesellschaften tätig, die neben Qualifizierungsmaßnahmen auch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen anbieten. Österreich: ähnlich geregelt im Arbeitsmarkt-Förderungsgesetz.

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