Lexikon
Arbeitslosenhilfe
Unterstützung an bedürftige, arbeitsfähige und -willige Arbeitslose, deren Eigenschaft als Arbeitnehmer erwiesen war und die die Voraussetzungen für die Gewährung des Arbeitslosengeldes nicht erfüllten oder den Anspruch aus der Arbeitslosenversicherung erschöpft hatten (Aussteuerung) sowie 1 Jahr vor der Arbeitlosmeldung Arbeitslosengeld bezogen hatten oder mindestens 150 Tage entgeltlich beschäftigt waren. Die Arbeitslosenhilfe betrug für Arbeitslose mit mindestens einem Kind 57% des letzten Nettoentgelts, für die übrigen Arbeitslosen 53%; keine Rückzahlungspflicht; Finanzierung aus allgemeinen Steuermitteln. Seit 2005 sind Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zu einer einheitl. Grundsicherung zusammengelegt; erwerbsfähige Hilfebedürftige erhalten nach Ausschöpfung des Arbeitslosengelds I darauf folgend Arbeitslosengeld II mit verschärften Zumutbarkeitsbestimmungen bei Arbeitsplatzangeboten. Das Arbeitslosengeld II beträgt 359 Euro pro Monat. Hinzu kommen ggf. Unterkunfts- und Heizkostenzuschüsse.
Wissenschaft
Sternentod der besonderen Art
Ein 2018 explodierter Stern lässt sich erstmals einem exotischen Supernova-Typ zuordnen. Auch der Krebs-Nebel könnte so entstanden sein. von DIRK EIDEMÜLLER Schon 1980 proklamierte der japanische Astrophysiker Ken’ichi Nomoto einen ungewöhnlichen Typ von Sternentod. Neben den bekannten Explosionsarten von Supernovae bei...
Wissenschaft
„Die Gefahren gehen vor allem von uns Menschen aus“
Der Soziologe Andreas Anton über die Notwendigkeit, sich auf den Kontakt mit Außerirdischen vorzubereiten. Das Gespräch führte RÜDIGER VAAS Herr Dr. Anton, ist Exosoziologie nicht Eskapismus angesichts von Kriegen oder Klimakatastrophen? Das eine schließt das andere natürlich nicht aus. Die großen Probleme der Welt sollten uns...