Lexikon
Arbeitslosenhilfe
Unterstützung an bedürftige, arbeitsfähige und -willige Arbeitslose, deren Eigenschaft als Arbeitnehmer erwiesen war und die die Voraussetzungen für die Gewährung des Arbeitslosengeldes nicht erfüllten oder den Anspruch aus der Arbeitslosenversicherung erschöpft hatten (Aussteuerung) sowie 1 Jahr vor der Arbeitlosmeldung Arbeitslosengeld bezogen hatten oder mindestens 150 Tage entgeltlich beschäftigt waren. Die Arbeitslosenhilfe betrug für Arbeitslose mit mindestens einem Kind 57% des letzten Nettoentgelts, für die übrigen Arbeitslosen 53%; keine Rückzahlungspflicht; Finanzierung aus allgemeinen Steuermitteln. Seit 2005 sind Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zu einer einheitl. Grundsicherung zusammengelegt; erwerbsfähige Hilfebedürftige erhalten nach Ausschöpfung des Arbeitslosengelds I darauf folgend Arbeitslosengeld II mit verschärften Zumutbarkeitsbestimmungen bei Arbeitsplatzangeboten. Das Arbeitslosengeld II beträgt 359 Euro pro Monat. Hinzu kommen ggf. Unterkunfts- und Heizkostenzuschüsse.
Wissenschaft
Große Körper, wenig Krebs
Bayer 04 Leverkusen war der alles überragende Club der letzten Bundesliga-Saison. Die meisten wissen das. Doch was kaum jemand weiß: Vor bald zwanzig Jahren machte der Werksclub des Pharma-Giganten Bayer auf seiner Homepage Werbung für Haiknorpel-Präparate als Anti-Krebsmittel. Eigentlich hätte dafür damals Zwangsabstieg in die...
Wissenschaft
Mikroplastik in verstopften Halsschlagadern gefunden
Mit unserer Nahrung und unserem Trinkwasser nehmen wir Tag für Tag winzige Plastikpartikel auf. Welche Auswirkungen dieses Mikro- und Nanoplastik in unserem Körper hat, ist bisher nur in Ansätzen bekannt. Eine Studie zeigt nun, dass sich die Plastikpartikel in den Ablagerungen in menschlichen Halsschlagadern anreichern können....