Lexikon
BAT
Abkürzung für Bundes-Angestelltentarifvertrag vom 23. 2. 1961, in Kraft getreten am 1. 4. 1961; galt für Angestellte des Bundes, der Länder, Landkreise und Gemeinden. Er regelte die materiellen Arbeitsbedingungen (Arbeitszeit, Urlaub und die allgemeine Vergütungsordnung); die Eingruppierung der Angestellten richtete sich nach ihrer überwiegend auszuübenden Tätigkeit; 2005 für Angestellte des Bundes und der Kommunen durch den einheitlichen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), 2006 für Landesangestellte durch den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ersetzt.
Wissenschaft
Bewaffnet die Stirn bieten
Horn oder Geweih: Wer trägt was und warum, und woraus besteht der Stirnaufsatz? Eine kleine zoologische Kopfschmuckkunde. von CHRISTIAN JUNG Auf dem Kopf des männlichen Hirschs sitzt ein spitzes Geweih – ein Kopfschmuck, der mit zunehmendem Alter durch Pracht und Größe beeindruckt. In Szene gesetzt durch entsprechendes...
Wissenschaft
Die Mär von den todbringenden Hornissen
Hornissen werden oft für gefährliche Bestien gehalten. Warum man vor den Tieren im Normalfall aber eigentlich gar keine Angst zu haben braucht, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. „Drei Hornissenstiche töten einen Menschen und sieben ein Pferd“. Mit dieser Warnung jagen Eltern ihren Kindern noch heute eine gewaltige Angst vor den...
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