Lexikon

BAT

Abkürzung für Bundes-Angestelltentarifvertrag vom 23. 2. 1961, in Kraft getreten am 1. 4. 1961; galt für Angestellte des Bundes, der Länder, Landkreise und Gemeinden. Er regelte die materiellen Arbeitsbedingungen (Arbeitszeit, Urlaub und die allgemeine Vergütungsordnung); die Eingruppierung der Angestellten richtete sich nach ihrer überwiegend auszuübenden Tätigkeit; 2005 für Angestellte des Bundes und der Kommunen durch den einheitlichen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), 2006 für Landesangestellte durch den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ersetzt.
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