Lexikon
Blockạde
Seevölkerrecht
das Unterbinden der Zufuhr durch Absperren gegnerischer Häfen und Küsten durch Kriegsschiffe; zulässig im Krieg (Kriegsblockade, geregelt in den Seerechtsdeklarationen von Paris 1856 und London 1909). Die Kriegsblockade ist völkerrechtlich nur zulässig, wenn sie dem Blockierten und allen Neutralen formell erklärt sowie durch eine ausreichende Zahl von Schiffen durchgeführt (Effektivitätsgrundsatz) wird. Das eine solche Kriegsblockade brechende neutrale Schiff darf der Blockierende beschlagnahmen. In beiden Weltkriegen wurde völkerrechtswidrig die Seesperre eingesetzt, d. h. die Erklärung großer Meeresteile zum Kriegsgebiet mit nachfolgender Verminung und Prisennahme.
Wissenschaft
Fidschi-Leguane stellen Fernreise-Rekord auf
Damit eine neu entstandene Insel besiedelt werden kann, müssen ihre zukünftigen Bewohner in der Regel über Luft und Wasser anreisen. Wie sich nun herausgestellt hat, sind die Fidschi-Leguane dabei die absoluten Rekordhalter: Vor rund 34 Millionen Jahren sind die Vorfahren dieser Reptilien – in Nordamerika lebende Wüstenleguane –...
Wissenschaft
Geologie im Zeitraffer
Die Meere absorbieren große Mengen CO2 und bremsen so die Erderwärmung. Könnte die Zugabe von Gesteinsmehl den Prozess beschleunigen? von TIM KALVELAGE (Text und Fotos) Nach kurzer Fahrt vom Bootsanleger der meeresbiologischen Station auf den Raunefjord hinaus machen die Forschenden am „Mesokosmos Nummer eins“ fest. Zwischen...