Lexikon
Blockạde
Seevölkerrecht
das Unterbinden der Zufuhr durch Absperren gegnerischer Häfen und Küsten durch Kriegsschiffe; zulässig im Krieg (Kriegsblockade, geregelt in den Seerechtsdeklarationen von Paris 1856 und London 1909). Die Kriegsblockade ist völkerrechtlich nur zulässig, wenn sie dem Blockierten und allen Neutralen formell erklärt sowie durch eine ausreichende Zahl von Schiffen durchgeführt (Effektivitätsgrundsatz) wird. Das eine solche Kriegsblockade brechende neutrale Schiff darf der Blockierende beschlagnahmen. In beiden Weltkriegen wurde völkerrechtswidrig die Seesperre eingesetzt, d. h. die Erklärung großer Meeresteile zum Kriegsgebiet mit nachfolgender Verminung und Prisennahme.
Wissenschaft
An der Grenze des Periodensystems
Forschende erzeugen mithilfe von Teilchenbeschleunigern neue superschwere Elemente. von CAROLIN SAGE Nur wenige Minuten nach dem Urknall entstanden die ersten chemischen Elemente: Wasserstoff, Helium und Lithium. Doch dabei blieb es nicht. Eigentlich fing die sogenannte Nukleosynthese erst anschließend an, denn im Inneren von...
Wissenschaft
Lokalrunde für die Ewigkeit
Wo geht man hin, wenn man sehr viel Alkohol benötigt? Zum Oktoberfest in München? Ballermann auf Mallorca? Dort würde man wahrscheinlich fündig werden, muss aber auch damit rechnen, auf bayerische Ministerpräsidenten oder betrunkene Touristenhorden zu treffen. Die Wissenschaft kennt aber einen anderen Ort, an dem sehr viel mehr...
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Artikel aus dem Kalender
Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek
Weitere Artikel aus dem Bereich Gesundheit A-Z
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel aus den Daten der Weltgeschichte
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Giftige Reiswaffeln?
Wirklich wahr?
Sonnige Zeiten
Tomaten unter Glas
Schneller im Kopf
Die Schattenpandemie