Lexikon

Blockde

Seevölkerrecht
das Unterbinden der Zufuhr durch Absperren gegnerischer Häfen und Küsten durch Kriegsschiffe; zulässig im Krieg (Kriegsblockade, geregelt in den Seerechtsdeklarationen von Paris 1856 und London 1909). Die Kriegsblockade ist völkerrechtlich nur zulässig, wenn sie dem Blockierten und allen Neutralen formell erklärt sowie durch eine ausreichende Zahl von Schiffen durchgeführt (Effektivitätsgrundsatz) wird. Das eine solche Kriegsblockade brechende neutrale Schiff darf der Blockierende beschlagnahmen. In beiden Weltkriegen wurde völkerrechtswidrig die Seesperre eingesetzt, d. h. die Erklärung großer Meeresteile zum Kriegsgebiet mit nachfolgender Verminung und Prisennahme.
Humanoide Figur mit Froskopf, trägt Anzug und Aktentasche, steht auf grauem Hintergrund, Text:
Wissenschaft

Autoren mit Sternchen

Kaum hat ein Forschungsteam alle Experimente erfolgreich abgeschlossen, steht oftmals bereits eine heikle Frage im Raum: In welcher Reihenfolge sollen die Forschenden bei der nun zu verfassenden Fachpublikation als Autoren genannt werden? Klar und meist unproblematisch ist, dass die Studienleiter als Seniorautoren ans Ende der...

Plateosaurus trossingensis
Wissenschaft

Das Leben danach

Im schwäbischen Trossingen werden immer wieder Reste von großen Dinosauriern gefunden. Wie haben sie hier nach der Klimakatastrophe Fuß gefasst? von KLAUS JACOB Es ist einer der weltweit größten Dinosaurier-Friedhöfe. Die Reste von mehr als 100 gewaltigen Dinosauriern, vier bis zehn Meter groß, wurden hier auf einer Fläche von...

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