Lexikon
Blockạde
Seevölkerrecht
das Unterbinden der Zufuhr durch Absperren gegnerischer Häfen und Küsten durch Kriegsschiffe; zulässig im Krieg (Kriegsblockade, geregelt in den Seerechtsdeklarationen von Paris 1856 und London 1909). Die Kriegsblockade ist völkerrechtlich nur zulässig, wenn sie dem Blockierten und allen Neutralen formell erklärt sowie durch eine ausreichende Zahl von Schiffen durchgeführt (Effektivitätsgrundsatz) wird. Das eine solche Kriegsblockade brechende neutrale Schiff darf der Blockierende beschlagnahmen. In beiden Weltkriegen wurde völkerrechtswidrig die Seesperre eingesetzt, d. h. die Erklärung großer Meeresteile zum Kriegsgebiet mit nachfolgender Verminung und Prisennahme.
Wissenschaft
Ein Mond speit Feuer
Auf Jupiters Trabant Io brodeln rund 250 Vulkane in der schwefligen Landschaft. Werden sie von einem magmatischen Ozean gespeist?
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Wissenschaft
Rettung für kostbare Wracks
Viele historisch bedeutsame Schiffswracks aus Holz liegen noch auf Grund, weil Bergung und Konservierung bislang zu riskant und zu teuer waren. Nun haben Forscher eine Lösung gefunden – auf der Basis von Nanotechnik. von Rolf Heßbrügge Majestätisch überragt der haushohe und über 60 Meter lange Rumpf der „Vasa“ alle anderen...