Lexikon
Bundesausführungsbehörde für Unfallversicherung
Abk. BAfU, 1950 auf den Bund überführte Bundesbehörde (Bundesbehörden); Sitz: Wilhelmshaven. Hauptaufgaben: Durchführung der gesetzl. Unfallversicherung in den Fällen, in denen die Unfallversicherung dem Bund obliegt, Durchführung der gesetzl. Unfallversicherung für die Bediensteten der Bundesagentur für Arbeit, Gewährung von Leistungen: nach dem Fremdrenten- u. Auslandsrenten-Neuregelungsgesetz, entspr. der gesetzl. Unfallversicherung an Ortskräfte des Auswärtigen Amtes, der Bundeswehr u. dt. Auslandslehrer; 2003 in die eigenständige Körperschaft Unfallkasse des Bundes überführt.
Wissenschaft
Freund und Feind
Zucker ist als Energiequelle nicht nur lebensnotwendig, er kann im Übermaß auch krank machen. Welche Wege nehmen Zuckermoleküle beim Stoffwechsel in unserem Körper? von CAROLIN SAGE Im Jahr 2005 klagte der damals 48-jährige Hans Josef Brinkmann vor dem Landgericht Essen gegen den Konzern Coca-Cola. Er hatte nach eigenen Angaben...
Wissenschaft
Graben, bevor es zu spät ist
Wenn Baumaschinen oder die Folgen des Klimawandels archäologische Zeugnisse bedrohen, bedeutet das: schnellstens retten, was noch zu retten ist. von LEONI HELLMAYR Die Fotos, die Ivana Puljiz Anfang dieses Jahres gemacht hat, zeigen die Szenen einer archäologischen Grabung am Ufer eines großen Sees inmitten einer kargen...