Lexikon
Bundesausführungsbehörde für Unfallversicherung
Abk. BAfU, 1950 auf den Bund überführte Bundesbehörde (Bundesbehörden); Sitz: Wilhelmshaven. Hauptaufgaben: Durchführung der gesetzl. Unfallversicherung in den Fällen, in denen die Unfallversicherung dem Bund obliegt, Durchführung der gesetzl. Unfallversicherung für die Bediensteten der Bundesagentur für Arbeit, Gewährung von Leistungen: nach dem Fremdrenten- u. Auslandsrenten-Neuregelungsgesetz, entspr. der gesetzl. Unfallversicherung an Ortskräfte des Auswärtigen Amtes, der Bundeswehr u. dt. Auslandslehrer; 2003 in die eigenständige Körperschaft Unfallkasse des Bundes überführt.
Wissenschaft
Die sanften Riesen kehren zurück
Luftschiffe wie der Zeppelin galten lange Zeit als out. Denn die gemächlichen Fluggeräte konnten mit Düsenjets nicht mithalten. Doch nun scheint ein Comeback der fliegenden Riesen in Sicht. Treiber dafür sind neue Techniken und Anwendungspotenziale sowie der Wunsch nach einer klimaneutralen Luftfahrt. von RALF BUTSCHER Es war...
Wissenschaft
Intervallfasten hilft nur bedingt
Wer hofft, mit Essen in Intervallen leichter abzunehmen, sollte einige Fakten kennen. Dr. med. Jürgen Brater stellt die neueren Studienergebnisse vor. Ein relativ neuer Trend zur Gewichtsabnahme ist das sogenannte Intervallfasten. Das Prinzip: Der Übergewichtige verzichtet nur zeitweise auf Nahrung – je nach Fastenmethode 16...
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