Lexikon

Bundesausführungsbehörde für Unfallversicherung

Abk. BAfU, 1950 auf den Bund überführte Bundesbehörde (Bundesbehörden); Sitz: Wilhelmshaven. Hauptaufgaben: Durchführung der gesetzl. Unfallversicherung in den Fällen, in denen die Unfallversicherung dem Bund obliegt, Durchführung der gesetzl. Unfallversicherung für die Bediensteten der Bundesagentur für Arbeit, Gewährung von Leistungen: nach dem Fremdrenten- u. Auslandsrenten-Neuregelungsgesetz, entspr. der gesetzl. Unfallversicherung an Ortskräfte des Auswärtigen Amtes, der Bundeswehr u. dt. Auslandslehrer; 2003 in die eigenständige Körperschaft Unfallkasse des Bundes überführt.
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Wissenschaft

Magie mit Menschen und Magneten

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