Lexikon

Bundesforschungsanstalt für Forst- und Holzwirtschaft

Abk. BFH, 1950 auf den Bund überführte, nichtrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft u. Verbraucherschutz mit Sitz in Hamburg; hervorgegangen aus dem Reichsinstitut für ausländische u. koloniale Forstwirtschaft in Reinbek (gegr. 1939), der Reichsanstalt für Holzforschung in Eberswalde (gegr. 1939) u. dem Reichsinstitut für Forstpflanzenzüchtung in Altbunzlau (gegr. 1943). Die Forschungsanstalt hat die Aufgabe, durch Forschung, Beratung u. Ausbildung im In- u. Ausland, insbes. in Entwicklungsländern, die Leistung u. Produktivität der Forst- u. Holzwirtschaft zu steigern. Es besteht eine enge personelle Verbindung mit den entspr. Lehrstühlen der Universität Hamburg.
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