Lexikon
Bundesgesetzblatt
Abkürzung BGBl.Gesetz- und Verordnungsblatt für die Bundesrepublik Deutschland; erscheint seit dem 23. 5. 1949, seit dem 1. 1. 1951 in zwei, seit dem 15. 7. 1958 in drei Teilen. Teil I enthält Gesetze und Verordnungen, Teil II völkerrechtliche Verträge, Abkommen zwischen Bund und Ländern, technische Regelungen über Verkehrswesen u. Ä. In Teil III kommen, in neun Sachgebieten geordnet, alle vor dem GG erlassenen, aber in der Bundesrepublik Deutschland weiter geltenden Gesetze und Verordnungen in der heute gültigen Form zum Abdruck.
In Österreich Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, offizielles Verlautbarungsorgan für Bundesgesetze, Verordnungen und Kundmachungen der Ministerien, herausgegeben vom Bundeskanzleramt.
Wissenschaft
Elfenbein aus der Retorte
Mit künstlichem Elfenbein lassen sich alte Kunstwerke restaurieren, ohne dass Elefanten dafür sterben müssen. Zudem könnte das neue Material bald auch im Fahrzeugbau zum Einsatz kommen. von ROLF HEßBRÜGGE Wer den karg eingerichteten Produktionsraum in Wien-Aspern betritt, kneift unwillkürlich die Augen zusammen. „Ich weiß, das...
Wissenschaft
Wie Pianisten die Klangfarbe gestalten
Ein Klavier kann ganz unterschiedliche Klangfarben hervorbringen: Je nachdem, wie es gespielt wird, können die gleichen Töne hell oder dunkel, klar oder verschwommen, leicht oder schwer klingen. Eine Studie zeigt nun erstmals, welche subtilen Fingerbewegungen der Pianisten die verschiedenen Timbres erzeugen. Demnach lässt sich...