Lexikon

Bundesgesetzblatt

Abkürzung BGBl.
Gesetz- und Verordnungsblatt für die Bundesrepublik Deutschland; erscheint seit dem 23. 5. 1949, seit dem 1. 1. 1951 in zwei, seit dem 15. 7. 1958 in drei Teilen. Teil I enthält Gesetze und Verordnungen, Teil II völkerrechtliche Verträge, Abkommen zwischen Bund und Ländern, technische Regelungen über Verkehrswesen u. Ä. In Teil III kommen, in neun Sachgebieten geordnet, alle vor dem GG erlassenen, aber in der Bundesrepublik Deutschland weiter geltenden Gesetze und Verordnungen in der heute gültigen Form zum Abdruck.
In Österreich Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, offizielles Verlautbarungsorgan für Bundesgesetze, Verordnungen und Kundmachungen der Ministerien, herausgegeben vom Bundeskanzleramt.
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Wissenschaft

Das mach ich doch im Schlaf

Eine geruhsame Nacht dient nicht nur der Erholung, sondern hilft auch beim Lernen – vorausgesetzt, man hat bereits tagsüber damit angefangen. Warum das so ist, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Es gibt eine ganze Reihe von Computerprogrammen, die versprechen, dass es mit ihrer Hilfe möglich sei, während des Schlafes zu lernen, das...

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Wissenschaft

  Vom Leben und  Sterben der Arten

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