Lexikon

Eigenbedarf

im Mietrecht Bezeichnung für den Fall, dass ein Vermieter die vermieteten Räume für sich benötigt. Eigenbedarf ist nach § 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB ein Grund, der ein die Kündigung rechtfertigendes berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung eines unter Kündigungsschutz stehenden Mietverhältnisses ergibt.

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon