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Eigenbedarf

im Mietrecht Bezeichnung für den Fall, dass ein Vermieter die vermieteten Räume für sich benötigt. Eigenbedarf ist nach § 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB ein Grund, der ein die Kündigung rechtfertigendes berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung eines unter Kündigungsschutz stehenden Mietverhältnisses ergibt.

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