Lexikon
Eigenmacht
verbotene Eigenmachtdie widerrechtliche Beeinträchtigung des Besitzes als der tatsächlichen Sachherrschaft, sei es dadurch, dass dem Besitzer die Sache gegen seinen Willen entzogen oder er in der Ausübung des Besitzes gestört wird. Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht (Besitzentziehung oder Besitzstörung) mit Gewalt erwehren (§§ 858ff. BGB; in Österreich §§ 339ff. ABGB). Ähnlich geregelt ist der Tatbestand auch in der Schweiz (Art. 926ff. ZGB).
Wissenschaft
Reine Kopfsache
Neue neuronale Techniken bauen Brücken zwischen Gehirn und Körper. Querschnittsgelähmte können ihre Arme und Hände wieder nutzen, und Menschen, die nicht mehr in der Lage sind zu sprechen, können wieder kommunizieren. von REINHARD BREUER Bill Kochevar war der erste Gelähmte, der seine Hand allein per Gedanken und Hightech steuern...
Wissenschaft
Eigenes kindliches Gesicht weckt Erinnerungen
Erinnerungen aus unserer Kindheit können wir als Erwachsene oft nur noch schwer abrufen. Doch womöglich könnte ein einfacher Trick unserem Gedächtnis auf die Sprünge helfen: In einem Experiment erinnerten sich Testpersonen detaillierter an frühe autobiografische Erlebnisse, wenn sie ihr eigenes Gesicht währenddessen in einer...