Lexikon
Eigenmacht
verbotene Eigenmachtdie widerrechtliche Beeinträchtigung des Besitzes als der tatsächlichen Sachherrschaft, sei es dadurch, dass dem Besitzer die Sache gegen seinen Willen entzogen oder er in der Ausübung des Besitzes gestört wird. Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht (Besitzentziehung oder Besitzstörung) mit Gewalt erwehren (§§ 858ff. BGB; in Österreich §§ 339ff. ABGB). Ähnlich geregelt ist der Tatbestand auch in der Schweiz (Art. 926ff. ZGB).
Wissenschaft
Ursache für seltene Myokarditis-Fälle nach Covid-19-Impfung gefunden
Die mRNA-Impfstoffe gegen Covid-19 haben während der Pandemie Millionen Leben gerettet. In sehr seltenen Fällen können sie allerdings eine Herzmuskelentzündung auslösen. Eine Studie hat nun die Mechanismen aufgedeckt, die dieser Nebenwirkung zugrunde liegen. Demnach können zwei Entzündungsbotenstoffe des Immunsystems infolge der...
Wissenschaft
Sport pusht unser Gehirn auch noch am Folgetag
Bewegung ist gut für Körper und Geist. Da die positive Wirkung jedoch nicht lange anhält, müssen wir regelmäßig Sport treiben, um uns fit zu halten, so die gängige Annahme. Doch zumindest der Boost-Effekt, den Bewegung auf unser Gehirn und Gedächtnis hat, hält länger an als gedacht: rund 24 Stunden, wie eine neue Studie zeigt....