Lexikon
Eigenmacht
verbotene Eigenmachtdie widerrechtliche Beeinträchtigung des Besitzes als der tatsächlichen Sachherrschaft, sei es dadurch, dass dem Besitzer die Sache gegen seinen Willen entzogen oder er in der Ausübung des Besitzes gestört wird. Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht (Besitzentziehung oder Besitzstörung) mit Gewalt erwehren (§§ 858ff. BGB; in Österreich §§ 339ff. ABGB). Ähnlich geregelt ist der Tatbestand auch in der Schweiz (Art. 926ff. ZGB).
Wissenschaft
Leichte Schärfe
Untersuchungen per Magnetresonanztomografie helfen bei vielen schwierigen Diagnosen. Doch bislang waren die Geräte sperrig und teuer und in manchen Ländern unerschwinglich. Das ändert sich nun. von RALF BUTSCHER Wenn es drauf ankommt, setzen Ärzte häufig auf eine MRT. Denn die Magnetresonanztomografie bietet deutliche Vorteile...
Wissenschaft
Antidepressiva: Erwartung prägt Absetzsymptome
Aufhören ist problematisch, heißt es: Neben dem Verlust der stimmungsaufhellenden Wirkung können auch „Entzugserscheinungen“ wie Schlafstörungen oder Kopfschmerzen das Absetzen einer Antidepressiva-Behandlung erschweren. Doch aus einer Studie geht nun hervor, dass dieser Aspekt offenbar weniger schwerwiegend ist als bisher...