Lexikon
Eigenmacht
verbotene Eigenmachtdie widerrechtliche Beeinträchtigung des Besitzes als der tatsächlichen Sachherrschaft, sei es dadurch, dass dem Besitzer die Sache gegen seinen Willen entzogen oder er in der Ausübung des Besitzes gestört wird. Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht (Besitzentziehung oder Besitzstörung) mit Gewalt erwehren (§§ 858ff. BGB; in Österreich §§ 339ff. ABGB). Ähnlich geregelt ist der Tatbestand auch in der Schweiz (Art. 926ff. ZGB).
Wissenschaft
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Wer hofft, mit Essen in Intervallen leichter abzunehmen, sollte einige Fakten kennen. Dr. med. Jürgen Brater stellt die neueren Studienergebnisse vor. Ein relativ neuer Trend zur Gewichtsabnahme ist das sogenannte Intervallfasten. Das Prinzip: Der Übergewichtige verzichtet nur zeitweise auf Nahrung – je nach Fastenmethode 16...
Wissenschaft
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Erstmals wurden energiereiche Neutrinos von der Milchstraße gemessen. von RÜDIGER VAAS Es gibt eine neue Karte unserer Welt – sehr unscharf, mit vielen weißen Flecken und Fragezeichen. Aber es zeichnen sich bereits erste Strukturen ab – wie im Nebel noch, doch bald werden wir klarer sehen. Es ist ein Gefühl wie bei der Entdeckung...
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