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Einheitliche Europäische Akte

EEA
1986 in Luxemburg vereinbarter und am 1. 7. 1987 in Kraft getretener Vertrag zwischen den damals 12 EU-Mitgliedsstaaten; sieht wesentliche Ergänzungen der Gemeinschaftsverträge vor, u. a. die Stärkung des Europäischen Parlaments, die Beschleunigung der Beschlussverfahren sowie die Schaffung des Europäischen Binnenmarkts. Mit dem In-Kraft-Treten des EU-Vertrags hat die EEA ihre praktische Bedeutung weitgehend verloren.

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