Lexikon

Einlager

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im späten Mittelalter vor allem in Städten und beim Adel übliche Sonderform der Bürgenhaftung. Der Bürge musste sich bei Leistungsverzug des Schuldners an einen vorher vertraglich festgesetzten Ort (meist ein Gasthaus) begeben, um dort Einlager zu halten, bis der Gläubiger zufrieden gestellt war. Ein längeres Einlager über Monate oder Jahre belastete sowohl den Bürgen wie den Schuldner außerordentlich. Später wurde das Einlager durch die Schuldhaft des Schuldners verdrängt.
Gerät zur nicht-invasiven Elektrostimulation
Wissenschaft

Nicht-invasive Elektrostimulation hilft

Schädigungen des Rückenmarks führen dazu, dass Betroffene Teile ihres Körpers nicht mehr bewegen und spüren können – je höher die Verletzung, desto weitreichender die Lähmungen. Ins Rückenmark implantierte Elektroden können helfen, die Funktionen teilweise wiederherzustellen. Doch es geht auch nicht-invasiv: Eine klinische Studie...

Rakete
Wissenschaft

Raketenausflug für Bakterien

Seit Jahrzehnten fliegen Menschen ins All und mit ihnen ihre Mikroorganismen. Doch wie wirken sich die extreme Beschleunigung beim Raketenstart sowie der Eintritt in die Schwerelosigkeit auf die Bakterien aus? Eine Studie zeigt nun, dass die Sporen des nützlichen Bakteriums Bacillus subtilis einen kurzen, suborbitalen Raketenflug...

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