Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Kommanditgesellschaft

Kom|man|dit|ge|sell|schaft
f.
; Abk. KG
Handelsgesellschaft, bei der ein oder mehrere Teilhaber persönlich, einer oder mehrere nur mit ihrer Einlage haften
[< 
frz.
commandité
„verantwortlicher Teilhaber“, zu
commanditer
„Geld in ein Geschäft geben, ohne Teilnehmer zu sein“, < 
lat.
commendare
„anvertrauen, übergeben“, →
kommandieren
]
Wärmepumpen, Industrie
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