Lexikon

Erpressung

der Zwang zu einer schädigenden Vermögensverfügung durch Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel, um sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen; strafbar nach § 253 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe. Als räuberische Erpressung ist nach § 255 mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr die Erpressung strafbar, die durch Gewalt gegen eine Person oder durch Androhung von gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben begangen wird. Die Straftat, mit deren Anzeige bei der Erpressung gedroht wurde, braucht nicht verfolgt zu werden, wenn nicht wegen der Schwere der Tat eine Sühne unerlässlich ist (§ 154c StPO). In
Österreich
und der
Schweiz
ist die Erpressung ähnlich geregelt. Nötigung.
Duogynon
Wissenschaft

»Weder abgeschlossen noch aufgearbeitet«

In Form von Arzneimitteln können Hormone beachtliche Wirkung auf den Körper haben – auch unvorhergesehene wie im Fall Duogynon. Das Gespräch führte SIGRID MÄRZ Frau Prof. Nemec, Ihr Forschungsprojekt beleuchtet die Geschichte hormoneller Schwangerschaftstests, die Millionen Frauen weltweit in den 1950er- bis 1980er-Jahren...

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Gesichtstemperatur könnte biologisches Alter verraten

Kalte Nase, warme Wangen: Diese Merkmale deuten einer Studie zufolge auf ein höheres biologisches Alter hin. Mit Hilfe eines KI-Modells haben Forschende Wärmebildaufnahmen der Gesichter von mehr als 2800 Personen ausgewertet und festgestellt, dass die Temperaturmuster im Gesicht nicht nur altersabhängig sind, sondern auch...

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