Lexikon
Erpressung
der Zwang zu einer schädigenden Vermögensverfügung durch Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel, um sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen; strafbar nach § 253 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe. Als räuberische Erpressung ist nach § 255 mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr die Erpressung strafbar, die durch Gewalt gegen eine Person oder durch Androhung von gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben begangen wird. Die Straftat, mit deren Anzeige bei der Erpressung gedroht wurde, braucht nicht verfolgt zu werden, wenn nicht wegen der Schwere der Tat eine Sühne unerlässlich ist (§ 154c StPO). In
Österreich
und der Schweiz
ist die Erpressung ähnlich geregelt. Nötigung.Wissenschaft
Energielieferant Meer
Küstennahe Gewässer eignen sich für Wind- oder Solarparks. Zur Nutzung der Wasserkraft als Energiequelle werden derzeit weltweit neue Kraftwerke entwickelt und gebaut. Von RAINER KURLEMANN Das größte Bauprojekt in der Geschichte Dänemarks soll 28 Milliarden Euro kosten. Ein stolzer Preis für 120 000 Quadratmeter Fläche....
Wissenschaft
Oasen auf der Schneeball-Erde
Veränderungen in der Umlaufbahn der Erde ermöglichten es frühen Lebensformen, die extremste Eiszeit in der Geschichte unseres Planeten zu überstehen.
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