Lexikon

Erpressung

der Zwang zu einer schädigenden Vermögensverfügung durch Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel, um sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen; strafbar nach § 253 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe. Als räuberische Erpressung ist nach § 255 mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr die Erpressung strafbar, die durch Gewalt gegen eine Person oder durch Androhung von gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben begangen wird. Die Straftat, mit deren Anzeige bei der Erpressung gedroht wurde, braucht nicht verfolgt zu werden, wenn nicht wegen der Schwere der Tat eine Sühne unerlässlich ist (§ 154c StPO). In
Österreich
und der
Schweiz
ist die Erpressung ähnlich geregelt. Nötigung.
llustration einer von der dänischen Energiebehörde geplanten Energieinsel mit drei Konverterstationen zur Umwandlung von aus Windturbinen geliefertem Wechselstrom in Gleichstrom.
Wissenschaft

Energielieferant Meer

Küstennahe Gewässer eignen sich für Wind- oder Solarparks. Zur Nutzung der Wasserkraft als Energiequelle werden derzeit weltweit neue Kraftwerke entwickelt und gebaut. Von RAINER KURLEMANN Das größte Bauprojekt in der Geschichte Dänemarks soll 28 Milliarden Euro kosten. Ein stolzer Preis für 120 000 Quadratmeter Fläche....

Schneeball, Eiszeit
Wissenschaft

Oasen auf der Schneeball-Erde

Veränderungen in der Umlaufbahn der Erde ermöglichten es frühen Lebensformen, die extremste Eiszeit in der Geschichte unseres Planeten zu überstehen.

Der Beitrag Oasen auf der Schneeball-Erde erschien zuerst auf...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon