Lexikon
Gerberei
Tätigkeit und Fabrikanlage zur Herstellung von Leder aus Tierhäuten. Die gesalzenen oder getrockneten Häute werden in Wasser geweicht und geäschert (äschern). Die durch die alkalischen Äscherbäder gequollene Haut, die Blöße, wird durch Neutralisieren (Entkälken) und Behandeln mit Eiweiß abbauenden Fermenten (Beizen) zum Entquellen gebracht und gelangt nun in Gerbbäder verschiedener Art (pflanzliche Gerbung, Chrom-, Glacé-Gerbung). Bei der Sämischgerbung werden die Blößen durch Abpressen entwässert und in noch feuchtem Zustand mit Tran vermischt und gewalkt (Schlagen und Umtreiben durch Hammerwalken). Außer bei der Glacé- und der Sämischgerbung werden die noch nassen Leder mit wässrigen Fettemulsionen (lickern) oder mit wasserverträglichen Fettschmieren (z. B. Degras) gefettet, gegebenenfalls in Farbbädern oder durch Aufbürsten von Farbstofflösungen gefärbt und dann getrocknet.
Zur Gewinnung einer möglichst großen Fläche werden die Leder vielfach vor dem Trocknen gespannt. Die teils mechanische, teils färberische Behandlung der trockenen Leder (Stollen, Krispeln, Schleifen, Abbuffen, Polieren, Glanzstoßen u. a.) wird insgesamt Zurichtung genannt.
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