Lexikon
Habilitatiọn
[
lateinisch
]der Nachweis der wissenschaftlichen Befähigung für eine Professur an einer Hochschule. Der Bewerber, der den Doktorgrad erreicht haben muss, beantragt die Venia Legendi (das Recht, Vorlesungen anzukündigen und zu halten) an einer Hochschule; Bedingungen: eine wissenschaftliche Arbeit, Vortrag und Kolloquium vor der Fakultät, Probevorlesung. Heute ist die Habilitation nicht mehr unbedingt Voraussetzung für die Hochschullehrertätigkeit, an ihre Stelle tritt die auf sechs Jahre befristete Juniorprofessur.
Wissenschaft
E-Nasen
Ein künstlicher Geruchsinn aus elektronischen Sensoren soll dabei helfen, verdorbene Lebensmittel aufzuspüren, Schadstoffe oder Drogen zu entdecken und Krankheiten in der Atemluft zu erschnüffeln. von TIM SCHRÖDER Wenn Frühchen eines nicht vertragen, dann ist es Stress. Ihr Körper ist weit weniger entwickelt als der von Kindern,...
Wissenschaft
Ein unvergängliches Erbe
Kunststoffe, Mikroelektronik und chemische Zusatzstoffe haben die Herstellung vieler nützlicher neuer Produkte ermöglicht. Doch nun stellt der Umgang mit ihren langlebigen Überbleibseln eine enorme Herausforderung dar. Von Carolin Sage Ende 2020 veröffentlichte ein israelisches Forschungsteam eine Studie, die für große...