Lexikon

Haushaltsplan

Etat; Budget
die Gegenüberstellung der voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben der öffentlich-rechtlichen Körperschaften (Staat, Länder, Gemeinden) für ein oder zwei Haushaltsjahre (Haushaltsjahr: 1. Januar bis 31. Dezember). Der Haushaltsplan (Solletat) ist der Voranschlag für die kommende Finanzperiode; die Haushaltsrechnung (Istetat) enthält die tatsächlich entstandenen Einnahmen und Ausgaben. Der Haushaltsplan ist in Einzelpläne (für die einzelnen Ministerien) gegliedert, die Einzelpläne in Kapitel und diese wieder in Titel, die die Beträge für die einzelnen Einnahmen und Ausgaben ausweisen. Werden nach Verabschiedung des Haushaltsplans durch das Parlament noch zusätzliche Mittel benötigt, so ist ein Nachtragshaushaltsplan erforderlich.
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