Lexikon

Industrie- und Handelskammer

Abkürzung IHK, die Interessenvertretung der Handel- und Gewerbetreibenden eines Bezirks (außer Handwerk und Landwirtschaft). Die IHK sind Körperschaften des öffentlichen Rechts (gemäß dem Gesetz vom 18. 12. 1956). Neben der Interessenvertretung ihrer Mitglieder haben die IHK in Deutschland u. a. folgende Aufgaben: Anfertigung von Gutachten und Beratung für Mitglieder und staatliche Dienststellen; Führung von Firmenregistern und Statistiken; Förderung und Pflege der Börsen, Messen, Ausstellungen u. Ä.; Mitarbeit an der Ausbildung des Nachwuchses. Spitzenorganisation der IHK in Deutschland ist der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK).
In der DDR dienten die IHK als staatliche Kontroll- und Lenkungsorgane.
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Betont, Faser
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