Lexikon
Industrie- und Handelskammer
Abkürzung IHK, die Interessenvertretung der Handel- und Gewerbetreibenden eines Bezirks (außer Handwerk und Landwirtschaft). Die IHK sind Körperschaften des öffentlichen Rechts (gemäß dem Gesetz vom 18. 12. 1956). Neben der Interessenvertretung ihrer Mitglieder haben die IHK in Deutschland u. a. folgende Aufgaben: Anfertigung von Gutachten und Beratung für Mitglieder und staatliche Dienststellen; Führung von Firmenregistern und Statistiken; Förderung und Pflege der Börsen, Messen, Ausstellungen u. Ä.; Mitarbeit an der Ausbildung des Nachwuchses. Spitzenorganisation der IHK in Deutschland ist der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK).
In der DDR dienten die IHK als staatliche Kontroll- und Lenkungsorgane.
Wissenschaft
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Als der Urkontinent Gondwana zerbrach, hinterließ er markante Spuren im südlichen Afrika von heute – und setzte eine lange währende Welle intensiver Erosion in Gang. von THORSTEN DAMBECK Wer im Urlaub die Relikte eines Urkontinents besichtigen will, ist in Südafrika am richtigen Ort. Für mehr als 500 Millionen Jahre dominierte...
Wissenschaft
Wandelbares Glas
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