Lexikon

Kauslprinzip

Sozialpolitik
der Grundsatz, Sozialleistungen der öffentl. Hand wegen eines in der Vergangenheit liegenden Grundes zum Ausgleich der dadurch eingetretenen Benachteiligung zu gewähren. Dem K. steht das Finalprinzip gegenüber, wonach Sozialleistungen allein wegen der gegenwärtigen Lage des Berechtigten gewährt werden, ohne Rücksicht darauf, worauf dieser Zustand zurückzuführen ist. Das K. fragt nach den Ursachen des Schadens (z. B. Unfall, Krankheit, Kriegsverletzung) u. bewältigt die Schadensregelung im Rahmen einer für die Lösung eigens geschaffenen Institution. Das Finalprinzip beurteilt die zu gewährende Leistung von dem Erfolg her, der erzielt werden soll (z. B. Anspruch auf Unterhalt für Personen, die beim Tod des Ehepartners in der Lage sein sollen, ohne außerhäusl. Erwerbstätigkeit für kleine Kinder zu sorgen). Insbes. von ökonom. Seite wird darauf hingewiesen, dass eine stärker final orientierte Sozialpolitik die Funktionsfähigkeit des bestehenden Systems der sozialen Sicherung in wichtigen Punkten verbessern könnte.
W. Albers, Möglichkeiten einer stärker final orientierten Sozialpolitik. 1976.
Wissenschaft

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Wie erdähnlich könnten die Welten um die vielen stellaren Winzlinge des Weltalls sein? Hinweise dazu hat nun der analytische Blick des Webb-Teleskops auf die planetenbildende Scheibe eines sehr massearmen Jung-Sterns geliefert. Sie enthält demnach viele kohlenstoffhaltige Verbindungen und offenbar wenig sauerstoffhaltige Gase....

Wissenschaft

Rostiges Zeichen der Erwärmung

Aus klarem Wasser wird eine orangefarbene Suppe: Forscher berichten über eine intensive Verfärbung zahlreicher Bäche und Flüsse in Alaska. Ihre Untersuchungsergebnisse legen nahe, dass es sich um eine Folge des Auftauens des Permafrosts handelt: Mineralien werden aus dem Untergrund gelöst, die zur Freisetzung von Metallen...

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