Lexikon

Krankenpflege

die zur Unterbringung und Betreuung eines Kranken, besonders des hilflosen oder bettlägerigen, notwendigen Maßnahmen. Zur Krankenpflege gehören u. a.: Unterstützung des bettlägerigen Kranken bei Waschung und Körperpflege, beim Essen, notfalls auch bei Harn- und Stuhlentleerung; bei Infektionskranken Desinfektion; Beobachtung des Kranken, Puls- und Fiebermessung, Durchführung der ärztlichen Anordnungen. In Krankenhäusern und in der Privatpflege bei schweren Fällen wird mit der Krankenpflege staatlich geprüftes Personal betraut. In einfachen Fällen kann sie jedoch nach Anweisung des Arztes jeder Familienangehörige durchführen.
Krankenpflege ist in der sozialen Krankenversicherung die Krankenbehandlung und umfasst die ärztliche und zahnärztliche Behandlung, die Versorgung mit Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmitteln, häusliche Krankenpflege, Krankenhausbehandlung u. a.
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Frau, Schlafen, Bett
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