Lexikon

Lex Saxnum

[
lateinisch
]
das Stammesrecht der Sachsen, in lateinischer Sprache auf Veranlassung Kaiser Karls des Großen wohl auf dem Reichstag von Aachen 802 aufgezeichnet; enthält auch Bestimmungen der älteren Capitulatio de partibus Saxoniae (782785) und des Capitulare Saxonicum (797).
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