Lexikon

Gesetz

allgemein
[griechisch nomos, lateinisch lex, französisch loi, englisch law]
im wissenschaftlichen Sinne ein Satz, der eine allgemeine Beziehung zwischen Begriffen, Zeichen oder Ereignissen aussagt. Bei einer Beziehung zwischen Begriffen spricht man von einem Denkgesetz oder einer Denknotwendigkeit, bei einer Beziehung zwischen Zeichen von einem formalen Gesetz, bei einer Beziehung zwischen Ereignissen von einem empirischen Gesetz. Formale Gesetze können deduziert, d. h. von anderen grundlegenden Sätzen abgeleitet werden. Sie sind zwar (deduktiv) sicher, machen aber, da sie nicht inhaltlich an bestimmte Begriffe oder Sachverhalte gebunden sind, keine Aussagen über die Wirklichkeit. Empirische Gesetze oder auch Naturgesetze mit Wirklichkeitsgeltung werden induktiv, durch Verallgemeinerung, aus einzelnen, wiederholten Erfahrungen gewonnen, sind deshalb aber niemals sicher, sondern bestenfalls sehr wahrscheinlich. Viele Gesetze der Naturwissenschaften, aber z. B. auch der Soziologie werden heute als Gesetze mit statistischem Charakter aufgefasst. Bereits D. Hume behauptete, dass der in vielen Gesetzen durchscheinende strenge Kausalzusammenhang auf einer unzulässigen Verallgemeinerung unserer Gewohnheiten beruhe. Die moderne Quantenphysik hat diesen Zweifel am Kausalgesetz erneuert.
Je nach philosophischer Einstellung werden Denkgesetze entweder zu den empirischen Gesetzen gerechnet und als solche zum Gegenstand empirisch-psychologischer Forschung gemacht, oder sie werden als notwendige Bedingungen des Denkens und Erfassens vor jede Erfahrung gesetzt und sind deshalb auch nur dem Denken zugänglich.
Die Suche nach Naturgesetzen beginnt stets mit dem unbeweisbaren Postulat oder Dogma, dass der Forschungsgegenstand überhaupt Regelmäßigkeiten aufweist, die man in einem Gesetz zusammenfassen kann. Dies ist zumindest im Hinblick auf angebliche Gesetze in der Geschichte umstritten, wenngleich der Marxismus die Existenz solcher Entwicklungsgesetze, nach denen z. B. Revolutionen mit „Notwendigkeit“ aufträten, nachdrücklich behauptet. Umstritten ist, ob empirische Gesetze die auftretenden Regelmäßigkeiten nur beschreiben oder darüber hinaus auch erklären. Die Naturwissenschaftler beschränken sich überwiegend auf die reine Beschreibung der Naturphänomene. Einige Theologen und Philosophen glauben jedoch mit den Gesetzen zugleich den „Bauplan“ unserer Welt zu erkennen. Wird dieser Plan dann noch im Hinblick auf ein bestimmtes Ziel als sinn- und wirkungsvoll betrachtet, so werden die Geschehnisse unserer Welt zugleich erklärt und begründet. Der Gesetzesbegriff wird damit in den metaphysisch-religiösen Bereich verlagert, wo Gott als Schöpfer zugleich „Gesetzgeber“ ist.
Der Begriff Naturgesetz taucht zuerst als „lex naturae“ in der römischen Philosophie des 1. Jh. n. Chr. auf, wird aber zumindest inhaltlich bereits in der ionischen Naturphilosophie des 6. Jh. v. Chr. behandelt. In den exakten Naturwissenschaften und in mathematischer Formulierung wurden Gesetze jedoch erst in der Scholastik (N. Oresme, R. Bacon) und schließlich im 16. und 17. Jh. (G. Galilei) formuliert. Seit dem 18. Jh. findet der Gesetzesbegriff auch in der Geschichtswissenschaft Anwendung (G. Vico).
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