Lexikon

Liechtenstein

Staat und Politik

Gemäß der Verfassung von 1921, die zuletzt 2003 geändert wurde, ist Liechtenstein eine konstitutionelle Erbmonarchie auf parlamentarisch-demokratischer Grundlage. Staatsoberhaupt ist der Fürst, der mit umfassenden Vollmachten ausgestattet ist. Er kann jederzeit das Regierungskollegium (Regierungschef und vier Regierungsräte) entlassen und per Notverordnung regieren. Außerdem bedarf jedes Gesetz seiner Zustimmung. Die Bevölkerung kann dem amtierenden Fürsten das Misstrauen aussprechen und durch Volksabstimmung die Monarchie abschaffen. Die Legislative, der Landtag, hat 25 auf vier Jahre gewählte Abgeordnete. Dominierende Parteien sind die Fortschrittliche Bürgerpartei (FBP) und die Vaterländische Union (VU).
  1. Einleitung
  2. Natur und Klima
  3. Bevölkerung
  4. Staat und Politik
  5. Wirtschaft und Verkehr
  6. Geschichte
    1. Der Weg zur Souveränität
    2. Moderner Staat mit internationalen Ambitionen
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