Lexikon
Liechtenstein
Staat und Politik
Gemäß der Verfassung von 1921, die zuletzt 2003 geändert wurde, ist Liechtenstein eine konstitutionelle Erbmonarchie auf parlamentarisch-demokratischer Grundlage. Staatsoberhaupt ist der Fürst, der mit umfassenden Vollmachten ausgestattet ist. Er kann jederzeit das Regierungskollegium (Regierungschef und vier Regierungsräte) entlassen und per Notverordnung regieren. Außerdem bedarf jedes Gesetz seiner Zustimmung. Die Bevölkerung kann dem amtierenden Fürsten das Misstrauen aussprechen und durch Volksabstimmung die Monarchie abschaffen. Die Legislative, der Landtag, hat 25 auf vier Jahre gewählte Abgeordnete. Dominierende Parteien sind die Fortschrittliche Bürgerpartei (FBP) und die Vaterländische Union (VU).
Wissenschaft
Scharfblick in Highspeed
Ein Forschungsteam aus Konstanz hebt die Elektronenmikroskopie auf eine neue Stufe: Erstmals gelingt die Aufnahme ultraschneller Prozesse auf der Zeitskala von Attosekunden. von DIRK EIDEMÜLLER Wer die Welt des Kleinsten erforschen will, steht vor schwierigen Entscheidungen: Die gängigen Methoden ermöglichen entweder eine hohe...
Wissenschaft
Flora. Fauna. FUNGA.
Pilze gehören zu den ältesten und artenreichsten Lebewesen auf der Erde. Sie sind vielseitig nutzbar – können jedoch auch zum Problem werden. von JULIETTE IRMER Vor etwa 400 Millionen Jahren entstand eine Partnerschaft, die die Welt verändert hat. Damals fingen Pflanzen an, das Land zu besiedeln, und standen vor ungewohnten...