Lexikon
Nichteinmischung
englisch non-interventionVerzicht eines Staats auf Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staats. Der in Art. 2 der UN-Satzung garantierte traditionelle Grundsatz der Nichteinmischung soll dem Schutz der Souveränität der Staaten dienen. Er wird in der Praxis sowohl durch Verzicht auf Souveränitätsrechte zugunsten supranationaler Organe (z. B. NATO) als auch durch propagandistische, politische, wirtschaftliche oder subversive Einmischung bzw. Abhängigkeit vielfach durchbrochen. Bei Menschenrechtsverletzungen größeren Ausmaßes ist er fragwürdig. Intervention.
Wissenschaft
Gehirne von Optimisten ticken ähnlich
Optimisten verfügen meist über bessere soziale Netzwerke und sind gesellschaftlich integrierter als Pessimisten. Warum das so ist, könnte nun ein Experiment erklären. Demnach funktionieren die Gehirne von Optimisten sehr ähnlich, wenn es um die Vorstellung zukünftiger Entwicklungen und Ereignisse geht. Die Denkorgane von...
Wissenschaft
Steine und Menschen
Wer hat die Menhire aufgestellt? Waren die gewaltigen Megalithgräber letzte Ruhestätten für alle oder Mausoleen einer jungsteinzeitlichen Elite? von KLAUS-DIETER LINSMEIER Wer schon einmal vor Stonehenge, den Menhiren von Carnac oder einem Dolmengrab stand, hat vermutlich gestaunt: Wie haben die Menschen der Jungsteinzeit das nur...