Lexikon
Nichteinmischung
englisch non-interventionVerzicht eines Staats auf Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staats. Der in Art. 2 der UN-Satzung garantierte traditionelle Grundsatz der Nichteinmischung soll dem Schutz der Souveränität der Staaten dienen. Er wird in der Praxis sowohl durch Verzicht auf Souveränitätsrechte zugunsten supranationaler Organe (z. B. NATO) als auch durch propagandistische, politische, wirtschaftliche oder subversive Einmischung bzw. Abhängigkeit vielfach durchbrochen. Bei Menschenrechtsverletzungen größeren Ausmaßes ist er fragwürdig. Intervention.
Wissenschaft
Warum vergessen wir auf dem Weg von einem Zimmer ins andere?
Herzlich willkommen in der März-Kolumne der Science Busters. Es ist die 40. Ausgabe unseres beliebten Periodikums und das muss natürlich gefeiert werden! Also, muss nicht, aber wir machen es. Ich hab schon alles hergerichtet und nur noch was vergessen. Das hole ich schnell aus der Küche. Was? Nein, Sie können ruhig schon beim...
Wissenschaft
Verschmelzung im Laserlicht
Selten hat eine Idee so sehr die Fantasie der Forschung angeregt wie die Kernfusion mit Laserstrahlen. Um sie zu realisieren, müssen zahlreiche technologische Facetten bis ans Limit ausgereizt werden. von ANDREAS THOSS Im Jahr 2013 kam der Film „Star Trek Into Darkness“ in die Kinos. In einer Schlüsselszene streiten sich der...