Lexikon
Nichteinmischung
englisch non-interventionVerzicht eines Staats auf Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staats. Der in Art. 2 der UN-Satzung garantierte traditionelle Grundsatz der Nichteinmischung soll dem Schutz der Souveränität der Staaten dienen. Er wird in der Praxis sowohl durch Verzicht auf Souveränitätsrechte zugunsten supranationaler Organe (z. B. NATO) als auch durch propagandistische, politische, wirtschaftliche oder subversive Einmischung bzw. Abhängigkeit vielfach durchbrochen. Bei Menschenrechtsverletzungen größeren Ausmaßes ist er fragwürdig. Intervention.

Wissenschaft
Blaue Wirkstoffe
Die blaue Biotechnologie erforscht aquatische Naturstoffe. Moleküle aus dem Meer oder ihre Kopien bekämpfen unter anderem Viren und Krebs. Sie machen die Haut widerstandsfähiger und bremsen ihre Alterung. Dass im Meer noch viele weitere Wirkstoff-Schätze auf Entdeckung warten, gilt als sicher. Von FRANK FRICK Am Anfang von...

Wissenschaft
Leben bei Roten Zwergen?
Auf der Suche nach einer zweiten Erde gelten Planeten bei Roten Zwergen als aussichtsreich. Doch wie lebensfreundlich sind sie wirklich? von FRANZISKA KONITZER Gliese 887 macht einen ruhigen, unspektakulären Eindruck – und genau deshalb interessiert sich Sandra Jeffers brennend für den Stern. Die Astronomin von der Universität...