Lexikon
Nichteinmischung
englisch non-interventionVerzicht eines Staats auf Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staats. Der in Art. 2 der UN-Satzung garantierte traditionelle Grundsatz der Nichteinmischung soll dem Schutz der Souveränität der Staaten dienen. Er wird in der Praxis sowohl durch Verzicht auf Souveränitätsrechte zugunsten supranationaler Organe (z. B. NATO) als auch durch propagandistische, politische, wirtschaftliche oder subversive Einmischung bzw. Abhängigkeit vielfach durchbrochen. Bei Menschenrechtsverletzungen größeren Ausmaßes ist er fragwürdig. Intervention.
Wissenschaft
Tragbarer Sensor überwacht Flüssigkeitshaushalt
Damit unser Körper optimal funktioniert, braucht er ausreichend Flüssigkeit. Ein neues Gerät könnte uns künftig mitteilen, wann wir etwas trinken sollten. Der tragbare Sensor überwacht den Flüssigkeitshaushalt im Oberarm in Echtzeit und zeigt an, wenn der Körper dehydriert. Das könnte für normale Menschen im Alltag ebenso...
Wissenschaft
Rauschende Raumzeit
Rasant rotierende Ruinen künden von gigantischen Katastrophen – oder sogar von Furchen im frühen All kurz nach dem Urknall. von RÜDIGER VAAS Die Laserinterferometrie ist nicht die einzige Nachweistechnik für die winzigen Schwingungen des Weltraums. Auch die Natur selbst kommt zu Hilfe: Als indirekte Gravitationswellen-Detektoren...