Lexikon

liberler Staat

als historische Erscheinungsform der bürgerliche Rechts- und Verfassungsstaat des 19. Jahrhunderts. Als Staatskonzeption versteht man darunter das vom Liberalismus und Konstitutionalismus getragene Staatsbild, das vor allem die Sicherung der Freiheitsrechte des Einzelnen und der Nichteinmischung des Staates in den individuellen Bereich betont. Der Staat wird auf die notwendigen Ordnungsfunktionen innerhalb der Gesellschaft beschränkt. Vor allem sollen der wirtschaftliche und der kulturelle Bereich von staatlicher Reglementierung freigehalten werden. Im Übrigen wendet sich die liberale Staatstheorie (K. W. von Rotteck, R. von Mohl, F. C. Dahlmann) gegen den Absolutismus, den Polizeistaat, die Verbindung von Staat und Kirche, aber ebenso gegen den Anarchismus und Sozialismus des 19. Jahrhunderts. Zum liberalen Staatsbild gehören: Gewährung von Grundrechten (vor allem Presse- und Gewerbefreiheit), Verwaltungsgerichtsbarkeit, Einschränkung der militärischen Gewalt, Erweiterung der Parlamentszuständigkeit, Einführung der Ministerverantwortlichkeit gegenüber dem Parlament. In seiner späteren Entwicklung verfochten viele Vertreter des Liberalismus (Nationalliberale) den Nationalstaatsgedanken teilweise auch in der Form der nationalen Machtentfaltung.
Bewußtsein
Wissenschaft

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