Lexikon
Räumung
Recht
Freimachen einer Fläche oder eines Raums, besonders einer Wohnung. Mit der Mietaufhebungs- und Räumungsklage wird die Kündigung einer Wohnraummiete durch den Vermieter gerichtlich durchgesetzt; im Räumungsurteil wird dem zur Räumung verurteilten Mieter auf seinen Antrag regelmäßig eine Räumungsfrist gewährt (§ 721 ZPO). – In Österreich vorwiegend durch das Mietrechtsgesetz vom 12. 11. 1981 geregelt. Schweiz: Räumungsfrist, Räumungsklage.
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Wissenschaft
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