Lexikon

Rechtsordnung

die Gesamtheit der Rechtsnormen und ihr zusammenhängendes System samt den aus ihm ausfließenden Gesetzen, die eine Rechtsgemeinschaft konstituieren und für sie gelten. In der Regel hat heute jeder Staat eine eigene Rechtsordnung, z. B. auch jeder einzelne deutschsprachige Staat. Es gibt jedoch meist geschichtlich bedingte Verwandtschaften von Rechtsordnungen (Rechtskreis).

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